Mit­glieds­bei­trä­ge ab 2025

Pro Kalenderjahr
Beitrag (Aufnahmegebühr)
Mitgliederkategorie
65€ (10€)
A-Mitglied: Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
37€ (8€)
B-Mitglied: Partner von A-Mitgliedern (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährte/in) bei identischer Adresse und Konto oder aktive Bergwachtmitglieder oder Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
27€ (8€)
B-Mitglied ermässigt: Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 50 Jahre ununterbrochen dem DAV angehören oder Mitglieder ab dem 26. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (auf Antrag, gegen Nachweis)
15€
C-Mitglied: Mitglieder, die in einer anderen Sektion A-, B- oder D-Mitglied sind
32€ (8€)
D-Mitglied: Mitglieder vom vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr
18€
Jugendliche/Kinder: Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
102€ (18€)
Familienbeitrag bei identischer Adresse und Konto. 3€ zusätzlich pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Ein­tritt ab 01.09. eines Jahres
Beitrag (Aufnahmegebühr)
Mitgliederkategorie
30€ (10€)
A-Mitglied: Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
17€ (8€)
B-Mitglied: Partner von A-Mitgliedern (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährte/in) bei identischer Adresse und Konto oder aktive Bergwachtmitglieder oder Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
17€ (8€)
B-Mitglied ermässigt: Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 50 Jahre ununterbrochen dem DAV angehören oder Mitglieder ab dem 26. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (auf Antrag, gegen Nachweis)
7,50€
C-Mitglied: Mitglieder, die in einer anderen Sektion A-, B- oder D-Mitglied sind
14€ (8€)
D-Mitglied: Mitglieder vom vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr
9€
Jugendliche/Kinder: Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
47€ (18€)
Familienbeitrag bei identischer Adresse und Konto. 2,60 € zusätzlich pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Die Mit­glied­schaft ver­län­gert sich um ein wei­te­res Kalenderjahr, so­fern die Kün­di­gung nicht bis spä­tes­tens 30. Sep­tem­ber er­folgt.

Die Beitragssätze sind kalenderjährliche Beiträge und werden immer zum 1. Werktag im Januar eingezogen.

Bei Part­ner- und Fa­mi­li­en­mit­glied­schaf­ten greift bei Vor­lie­gen ei­nes Er­mä­ßi­gungs­grunds ein Bes­ser­stel­lungs­ge­bot. Wenn ein Part­ner­mit­glied einen Er­mä­ßi­gungs­grund (Schwer­be­hin­de­rung, Mit­glied Berg­wacht) auf­weist, wer­den bei­de auf An­trag (auch form­los mög­lich) als er­mä­ßigt ein­ge­stuft.

Auch schwer­be­hin­der­te Kin­der, Ju­gend­li­che und Ju­nio­ren er­hal­ten ab ei­nem Grad der Be­hin­de­rung von min­des­tens 50 Pro­zent auf An­trag und gegen Nachweis einen er­mä­ßig­ten Bei­trags­satz. Bit­te dies­be­züg­lich Kon­takt mit der Sek­ti­ons-Ge­schäfts­stel­le auf­neh­men.