Hüttenordnung
Information zur Hütten- und Tarifordnung für Alpenvereinshütten
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen.
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben vor allem Hüttengästen:
• Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
• Rettungsmannschaften im Dienst.
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenführer/-innen, Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des OeAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).
Der Übernachtungsstarif für Veranstalter darf nicht geringer sein als der Übernachtungstarif für Mitglieder. Veranstaltern (juristische Personen und ähnliche Einrichtungen, z. B. Schulen) kann von unserer Sektion ein Nachlass auf die Nächtigungstarife eingeräumt werden.
Für mindestens ein "Bergsteigeressen" zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 9,00 €. Das Bergsteigeressen ist auf der Speisekarte auszuweisen. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge.
Nur Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 3,00 €/Liter (inkl. 2 Tassen).
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
Die Hüttenruhe in unserer Hütte gilt von 23:00 – 06:00 Uhr. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den Hütten-Wirtsleuten gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden.
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten.
Die Hütten-Wirtsleute üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der hüttenbesitzenden Sektion aus.