Sektionsmitglieder, liebe Bergfreunde! | ||
Organisatorisches | ||
Anmeldung | Bei Touren ist die Anmeldung in eine beim Sektionsabend ausliegende Liste und/oder die Kontaktaufnahme mit dem Tourenführer erforderlich. Ausgeschriebene Touren können wegen schlechter Witterung, mangels Teilnehmer oder alpiner Gefahren abgesagt oder verschoben werden. In diesem Fall ist die Kontaktaufnahme mit dem Tourenführer erforderlich. Alternativ kann eine Ausweichtour angeboten werden. Die Entscheidung darüber liegt in jedem Fall beim Tourenführer. Im Falle einer Absage wird der Touren- bzw. Ausbildungsbeitrag komplett zurückerstattet. | |
Abfahrten/Fahrkosten | Die Abfahrten erfolgen grundsätzlich vom P&R-Parkplatz, Bahnhof Wolfratshausen, Sauerlacher Straße. Es hat sich gezeigt, dass das Auto oft das einzige Verkehrsmittel ist, um in einer begrenzten Zeit den Ausgangspunkt unserer Touren zu erreichen. Es ist selbstverständlich, dass dabei Fahrgemeinschaften gebildet werden. Empfohlen wird ein Fahrtkostenbeitrag von E 0,25/km, der auf Fahrer und Mitfahrer umzulegen ist. Bei Einsatz des Sektions-/Jugendbusses werden E 0,30,– pro Kilometer berechnet. Die Summe wird auf die Mitfahrer anteilig aufgeteilt. Zusätzlich sind anteilmäßig evtl. anfallende Gebühren (Maut, Parken) zu verrechnen. | |
Haftungsbegrenzung | Bergsport ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmer an einer von der Sektiontour ist sich der vorhandenen Risiken bewußt und nimmt Rücksicht auf sich und andere. Durch seine Teilnahme an einer Tour erklärt jeder Teilnehmer gleichzeitig, den verantwortlichen Tourenleiter und die Sektion Wolfratshausen von jedlicher Haftung freizustellen, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV bzw. für die ehrenamtliche Tätigkeit des Tourenleiters bestehenden Versicherungsschutz hinausgehen. | |
Definition (Quelle: DAV-Forum 12/2005) | Der Führer übernimmt im Rahmen seiner Fachübungsleitertätigkeit die Verantwortung für Planung Organisation und Durchführung der Tour. Eine Rechtliche Verantwortung kann nur in diesem Rahmen erfolgen. Er hat die volle Verantwortung für die Gruppe, beansprucht aufgrund seiner überlegenen Erfahrung das volle Vertrauen der Gruppe, er sorgt für den Zusammenhalt, trifft wichtige Entscheidungen, gibt Rast- oder Treffpunkte bekannt, teilt Führungs- und Schlußmann ein, erklärt Verhaltensmaßnahmen für Zwischenfälle, informiert die über Schwierigkeiten und Gefahren der Tour. | |
Definition "Gemeinschaftstour" (Quelle: DAV-Forum 12/2005) | Bei dieser Tour handelt es sich um eine Tour, die ohne eine vorgegebene Führung aus einer Gemeinschaft, typischerweise einer bestehenden Gruppe organisiert wird, alle wichtigen Entscheidungen (Ziel, Weg, Abbruch bei Skitouren, Sammelpunkte, Führungs- und Schlußmann, werden gemeinsam getroffen, alle Teilnehmer müssen über Verlauf und Länge der Tour Bescheid wissen und die Gefahren selbstständig abschätzen können, alle Teilnehmer müssen den gesetzten Zielen selbständig gewachsen sein, der überwiegende Teil der Gruppe soll sich bereits von früheren Touren her kennen. Die Sektion haftet NUR bei Fehler in der Bereitstellung organisatorischer Infrastruktur. Gemeinschaftstouren werden NICHT der Allgemeinheit zugänglich im allgemeinen Tourenprogramm ausgeschrieben! | |
Nächtigungsbelegt auf Hütten | Auf AV-Hütten ist für jede Nacht und für jede Person einen Nächtigungsbeleg verlangen! Diese dienen nämlich als Abrechnungsbasis mit dem Hüttenwirt. Verzichten Sie großzügigerweise darauf, schädigen Sie die hüttenbesitzende Sektion. | |
Notfallmaßnahmen | a. Bei privaten Touren oder Unternehmungen Notrufnummer des ASS +49 (0)89 6 24 24-393 b. Bei offiziellen Touren/Veranstaltungen der Sektion: 1. Rettung einleiten. Europäische Notrufnummer 112 2. DAV-Notfall HOTLINE (24 Std.) anrufen und Anweisungen folgen. | |
(DAV SOS informiert den DAV-Krisenstab, dieser nimmt Kontakt mit dem Krisenmanagement Sektion auf. | ||
Rücktritt von Tourenanmeldung | Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % als Rücktrittskosten einbehalten. Bei weniger als 7 Tage vor der Tour wird der volle Touren-/Ausbildungsbeitrag einbehalten. | |
Teilnahmebedingungen | Voraussetzung zur Teilnahme an Ausbildungen und Sektionstouren ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der Sektion Wolfratshausen. Sektionstouren und Ausbildungen sind die im vorliegenden Programmheft aufgeführten Veranstaltungen. Mitglieder anderer Sektionen des DAV können nur im "Stand-by-Verfahren" teilnehmen. | |
Touren (TB) und | Der Touren- bzw. Ausbildungsbeitrag im vorliegenden Programm wird von der Sektion beansprucht und dient zur Aus- und Fortbildung unserer Fachübungsleiter, Jugendleiter und Wanderleiter. Der Beitrag wird grundsätzlich bei der Anmeldung fällig. Erst wenn die Zahlung erfolgt ist, wird die Anmeldung verbindlich (!). Befreit von diesem Beitrag sind ehrenamtlich Tätige der Sektion. | |
Vergünstigung als | Ermäßigung der Übernachtungsgebühren sowie Vorrang bei Übernachtungen vor Nichtmitgliedern in den Hütten der Alpenvereine in Europa, Bergsteigeressen, -getränk und Teewasser nur für Mitglieder, sonstige Ermäßigungen bei manchen Seilbahnen. Bitte Ausweis immer mitnehmen. | |